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Zur patientenbezogenen Dokumentation wird der Konservenbegleitschein mit Angabe von Uhrzeit und Datum der Transfusion sowie die Kreuzprobenprotokolle in die Patientenakte geheftet. Die chargenbezogene Dokumentation von Erythrozytenkonzentraten erfolgt in der EDV im immunhämatologischen Labor.
Zur patientenbezogenen Dokumentation wird der Konservenbegleitschein mit Angabe von Uhrzeit und Datum der Transfusion sowie die Kreuzprobenprotokolle in die Patientenakte geheftet. Die chargenbezogene Dokumentation von Erythrozytenkonzentraten erfolgt in der EDV im immunhämatologischen Labor.
== Positiver Ausfall der serologischen Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe)/des Antikörpersuchtests ==
Gelegentlich finden sich positive serologische Verträglichkeitsproben, die entweder bedingt durch die Grunderkrankung oder aus anderen Gründen, reaktiv sind. In diesen Fällen werden mehrere Untersuchungen vorgenommen, um die Ursache dafür abzuklären.
Der positive oder unklare Befund wird in der Labor-EDV dokumentiert.
'''<u>Jeder positive oder unklare Befund muss durch Einsendung des entsprechenden Patientenblutes vom zuständigen Referenzlabor (Blutspendedienst Oldenburg/Bremen) abgeklärt werden.</u>'''
'''Zeitverzögerungen sind einzuplanen.'''
== Abgabe und Annahme von Blutkomponenten an andere Einrichtungen ==
Die Verantwortung für die Qualität und Unbedenklichkeit der vom Blutspendedienst gelieferten Blutprodukte (=Arzneimittel) liegt beim DRK Blutspendedienst. Die Abgabe und Annahme von Blutkomponenten vom Blutdepot in Aurich - Norden an ein anderes Krankenhaus oder Ärzte ist '''nur in Notfällen''' und unter Einhaltung der Dokumentation zulässig. Elektive Abgabe oder Annahme ist '''nicht zulässig'''.
== Präparatespezifikation ==
=== Standard- EK ===
Das üblicherweise verwendete „Standard-EK“ ist ein leukozyten-depletiertes EK in Additivlösung, bei dem durch spezielle Leukozytenfilter bei der Herstellung (in-line-Filtration) die Leukozyten weitestgehend und die Thrombozyten zu einem großen Teil entfernt wurden. Leukozyten-depletiertes EK gelten als sicher bezüglich der Übertragung von CMV und verhindern eine Immunisierung gegen Histokompatibilitätsantigene. Das Volumen beträgt 200 - 350 ml bei einem Hämatokrit von 50 – 70 %. Die Lagerungsfähigkeit beträgt bei 2 – 6 °C je nach verwendeter Additivlösung bis maximal 49 Tage.
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| style="padding: 0.25em 0.5em; width: 100%;" |Siehe hierzu Fachinfo Erythrozytenkontentrat FNZ und Erythrozytenkonzentrat VBF unter https://www.blutspende-leben.de/medizinische-fachkreise/vorschriften-transfusionsmedizin
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Version vom 24. Februar 2025, 10:07 Uhr

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Einleitung

Die Bereitstellung von EK setzt voraus, dass dem Blutdepot die Blutgruppe und das Ergebnis des Antikörpersuchtests des Patienten bekannt sind. Im Regelfall müssen vor allen invasiven und operativen Eingriffen, bei denen die Möglichkeit eines transfusionsbedürftigen Blutverlustes besteht, ein gültiger Befund der Blutgruppenbestimmung und ein aktuellesErgebnis des Antikörpersuchtests des zuständigen Laboratoriums vorliegen. Dies bedeutet, dass bei Patienten, bei denen die Möglichkeit einer Bluttransfusion besteht, die Blutgruppenbestimmung mit AKS zum frühst möglichen Zeitpunkt (= i. d. R. der Aufnahmetag) angefordert werden muss.

Blutkomponenten sind verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Anforderung von EK erfolgt für jeden Empfänger schriftlich - mit Arztunterschrift! - unter Angabe

  • der klinischen Diagnose
  • der Medikamente, die die Verträglichkeitsprobe beeinträchtigen (z.B. Plasmaexpander, Heparin in therapeutischer Dosierung, Antibiotika)
  • der Transfusionsanamnese (wichtig: Ist der Patient vortransfundiert? Ist die Patientin schwanger?)
  • ggf. vorausgegangener Stammzelltransplantationen
  • sind Fremdbefunde bekannt (ganz wichtig:  andere bekannte Antikörper!)
  • der zeitlichen Dringlichkeit bzw. des vorgesehenen Transfusionstermins
  • durch den bestellenden Arzt.

Für den bei operativen/invasiven Eingriffen zu erwartenden Transfusionsbedarf ist rechtzeitig eine entsprechende Anzahl – auch unter Berücksichtigung evtl. Komplikationen – kompatibler Blutprodukte bereitzustellen. Über die Zahl der bereitzustellenden EK bei Standardoperationen gibt die klinikspezifische Liste Auskunft.

Rechtzeitig bedeutet bei geplanten Eingriffen oder Routinetransfusionen eine EK-Anforderung am Vortag vor 14 Uhr.

Alle Blutproben, die zur transfusionsserologischen Untersuchung erforderlich sind, müssen stets - auch im Notfall - eindeutig beschriftet sein, d.h. mit einem vollständigen Patientenetikett oder zumindest leserlich mit Name, Vorname, Geburtsdatum und Einsender. Der anfordernde Arzt ist für die Identität der Blutprobe verantwortlich, auch wenn er die Entnahme nicht selbst vorgenommen hat.

Nach der Durchführung der serologischen Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe) wird jeder Konserve ein Begleitschein beigefügt, auf dem die vollständigen Patientendaten, die Nummer des EK, das Ergebnis der Kreuzprobe und evtl. weitere Informationen vermerkt sind. Der Begleitschein darf bis zur Entsorgung des leeren Beutels bzw. bis zur Rückgabe an das Blutdepot nicht von der Konserve getrennt werden.

Dauer der Gültigkeit der Kreuzprobe

Das Blut für die Kreuzprobe muss nach Entnahme unverzüglich ins Blutdepot geschickt werden und darf nicht auf Station gelagert werden.

Die mit einer Verträglichkeitsprobe bereitgestellten Erythozytenkonzentrate werden in der Regel (vorbehaltlich Sonderabsprachen) 3 Tage für den Patienten reserviert, z.B. von Freitag bis Montagabend 23:59 Uhr. Nach Ablauf der Frist werden die Konserven automatisch aus der Bereitstellung zurückgezogen und stehen nicht mehr für den Patienten zur Verfügung.

Deswegen muss, wenn z.B. drei Erythrozytenkonzentrate „gekreuzt“ und für verträglich befunden wurden, von denen dann eines gegeben wurde, die Verträglichkeitsprobe („Kreuzprobe“) nach spätestens 3 Tagen wiederholt werden, da die Gabe des ersten Konzentrates möglicherweise zur Antikörperbildung geführt haben könnte.

Diese mögliche Immunisierung ist auch der Grund dafür, dass Blutproben für jede neue Anforderung frisch entnommen werden müssen. Blutabnahmen „auf Vorrat“ mit Lagerung der Blutproben im Stationskühlschrank sind nicht zulässig.

In Notfällen ist ein „Nachkreuzen“ von Erythrozytenkonzentraten mit im Labor vorhandenen Patientenproben am gleichen Tag möglich.

Dosierung von EK

Die Dosierung von EK richtet sich nach dem angestrebten Zweck und muss dem Grundsatz folgen „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“. Bei einem normalgewichtigen Erwachsenen ohne gesteigerten Erythrozytenumsatz ist nach Übertragung eines EK mit einem Anstieg des Hb-Wertes um etwa 1 g/dL bzw. des Hk-Werts um etwa 3 – 4 % zu rechnen.

Auswahl der EK

Die Auswahl der für den Patienten geeigneten EK erfolgt durch MTAs des Immunhämatologischen Labors, entsprechend den Vorgaben des Laborleiters. EKs werden grundsätzlich AB0-gleich transfundiert, so diese zur Verfügung stehen, ansonsten AB0 kompatibel.

Bei Mädchen und Frauen im gebärfähigen Alter ist ebenfalls die Rhesusformel und der Kellfaktor K/k kompatibel zu beachten, damit eine Immunisierung ausgeschlossen wird. In bestimmten Fällen kann von diesen Vorgaben abgewichen werden; Hinweise dazu finden sich dann jeweils auf dem Konservenbegleitschein.

Diese Vorauswahl durch das Labor entlässt jedoch nicht den transfundierenden Arzt aus der Verantwortung, die Konservenauswahl auf Richtigkeit bzw. Kompatibilität hin zu überprüfen.

Rh-negativen Kindern und Frauen im gebärfähigen Alter sollten ausschließlich Rh-negative EK transfundiert werden (Ausnahme: lebensbedrohliche Situation). Wegen des relativen Mangels an Rh-D-negativem Blut kann gelegentlich die Transfusion von Rh-D-positivem Blut auf Rh-D-negative, nicht immunisierte männliche Patienten und Frauen im nicht gebärfähigen Alter nötig sein. Dies führt bei einem Teil der Patienten zur Bildung von Anti-D-Antikörpern.

Achtung: In diesen Fällen ist eine enge Absprache mit dem immunhämatologischen Labor/ Laborleiter erforderlich, dass sich Voraussetzungen ändern, z.B. Wegfall der 3-Tage-Regel und vor jeder Transfusion Kontrolle von AKS (Antikörpersuchtest) und DCT (direkter Coombs-Test).

Bei der notfallmäßigen Transfusion von Rh-positivem Blut auf Rh-negative Empfänger ist dies im Entlassungsbericht (Arztbrief) des Patienten dem Hausarzt mitzuteilen. Neben dem Hinweis auf das Auftreten eines beschleunigten EK-Abbaus mit Ikterus (Hb-Abfall), muss darauf hingewiesen werden, dass eine Nachuntersuchung auf Antikörperbildung ca. 2 - 4 Monate nach erfolgter Transfusion veranlasst werden muss. In bis zu 50% der Fälle ist mit einer Anti-D-Antikörperbildung zu rechnen. Bei Antikörpernachweis muss dem Patienten im Hinblick auf zukünftige Transfusionen ein Nothilfepass ausgestellt werden.

Verträglichkeit AB0-ungleicher, plasmaarmer Erythrozytenkonzentrate

Blutgruppe des Patienten A B AB 0
erlaubte Blutgruppe des Erythrozytenkonzentrates A oder B B oder 0 AB, A, B oder 0 0

Zur patientenbezogenen Dokumentation wird der Konservenbegleitschein mit Angabe von Uhrzeit und Datum der Transfusion sowie die Kreuzprobenprotokolle in die Patientenakte geheftet. Die chargenbezogene Dokumentation von Erythrozytenkonzentraten erfolgt in der EDV im immunhämatologischen Labor.

Positiver Ausfall der serologischen Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe)/des Antikörpersuchtests

Gelegentlich finden sich positive serologische Verträglichkeitsproben, die entweder bedingt durch die Grunderkrankung oder aus anderen Gründen, reaktiv sind. In diesen Fällen werden mehrere Untersuchungen vorgenommen, um die Ursache dafür abzuklären.

Der positive oder unklare Befund wird in der Labor-EDV dokumentiert.

Jeder positive oder unklare Befund muss durch Einsendung des entsprechenden Patientenblutes vom zuständigen Referenzlabor (Blutspendedienst Oldenburg/Bremen) abgeklärt werden.

Zeitverzögerungen sind einzuplanen.

Abgabe und Annahme von Blutkomponenten an andere Einrichtungen

Die Verantwortung für die Qualität und Unbedenklichkeit der vom Blutspendedienst gelieferten Blutprodukte (=Arzneimittel) liegt beim DRK Blutspendedienst. Die Abgabe und Annahme von Blutkomponenten vom Blutdepot in Aurich - Norden an ein anderes Krankenhaus oder Ärzte ist nur in Notfällen und unter Einhaltung der Dokumentation zulässig. Elektive Abgabe oder Annahme ist nicht zulässig.

Präparatespezifikation

Standard- EK

Das üblicherweise verwendete „Standard-EK“ ist ein leukozyten-depletiertes EK in Additivlösung, bei dem durch spezielle Leukozytenfilter bei der Herstellung (in-line-Filtration) die Leukozyten weitestgehend und die Thrombozyten zu einem großen Teil entfernt wurden. Leukozyten-depletiertes EK gelten als sicher bezüglich der Übertragung von CMV und verhindern eine Immunisierung gegen Histokompatibilitätsantigene. Das Volumen beträgt 200 - 350 ml bei einem Hämatokrit von 50 – 70 %. Die Lagerungsfähigkeit beträgt bei 2 – 6 °C je nach verwendeter Additivlösung bis maximal 49 Tage.

Siehe hierzu Fachinfo Erythrozytenkontentrat FNZ und Erythrozytenkonzentrat VBF unter https://www.blutspende-leben.de/medizinische-fachkreise/vorschriften-transfusionsmedizin