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<li>Bestellung und Lagerung der Bedside-Testkarten, Durchführung des AB0-Identitätstests, aber nur unter der direkten Aufsicht des transfundierenden Arztes, wenn dieser gerade mit anderen Tätigkeiten am Patienten betraut ist. Die Einleitung der Transfusion und der Wechsel der Blutkomponentenpräparate (EK, TP, TK) ist eine ausschließlich ärztliche Aufgabe. Ausnahmen sind möglich unter direkter ärztlicher Aufsicht nach Anordnung und entsprechender Dokumentation im Bereich der Anästhesie und Intensivstation. '''Die Verantwortung bleibt beim transfundierenden Arzt.'''</li> | <li>Bestellung und Lagerung der Bedside-Testkarten, Durchführung des AB0-Identitätstests, aber nur unter der direkten Aufsicht des transfundierenden Arztes, wenn dieser gerade mit anderen Tätigkeiten am Patienten betraut ist. Die Einleitung der Transfusion und der Wechsel der Blutkomponentenpräparate (EK, TP, TK) ist eine ausschließlich ärztliche Aufgabe. Ausnahmen sind möglich unter direkter ärztlicher Aufsicht nach Anordnung und entsprechender Dokumentation im Bereich der Anästhesie und Intensivstation. '''Die Verantwortung bleibt beim transfundierenden Arzt.'''</li> | ||
<li>Überwachung des Patienten während und nach der Transfusion. In Abständen von 20 bis 30 Minuten sollten im Regelfall das Wohlbefinden des Patienten und ggf. Puls und Körpertemperatur unter der Transfusion kontrolliert werden.</li> | <li>Überwachung des Patienten während und nach der Transfusion. In Abständen von 20 bis 30 Minuten sollten im Regelfall das Wohlbefinden des Patienten und ggf. Puls und Körpertemperatur unter der Transfusion kontrolliert werden.</li> | ||
<li>Ergreifen erster Maßnahmen bei Verdacht auf eine unerwünschte Transfusionsreaktion | <li>Ergreifen erster Maßnahmen bei Verdacht auf eine unerwünschte Transfusionsreaktion: Abhängen der Transfusion, Abklemmen (steril!) des Blutbeutels mit dem Restblut und dem | ||
Transfusionsbesteck, Aufbewahrung im Kühlschrank bei 2-6 °C (UEK Aurich im Labor) und Entsorgung nach 24 Stunden, sofern vom Arzt keine andere Anordnung vorhanden ist</li> | Transfusionsbesteck, Aufbewahrung im Kühlschrank bei 2-6 °C (UEK Aurich im Labor) und Entsorgung nach 24 Stunden, sofern vom Arzt keine andere Anordnung vorhanden ist</li> | ||
<li>Dokumentation der Blutgruppenbestimmung, der transfundierten Blut-, Plasma und Gerinnungs- | <li>Dokumentation der Blutgruppenbestimmung, der transfundierten Blut-, Plasma und Gerinnungs- | ||
Version vom 28. Februar 2025, 14:10 Uhr
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Die folgenden Seite beschäftigen sich mit den Zuständigkeiten und grundlegenden Organisationsstrukturen. Im Curator finden sie darüber hinaus noch Formulare zum Donwload.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung...
- ist für eine angemessene personelle und sachliche Ausrüstung zuständig
- bestellt einen für diesen Bereich verantwortlichen Arzt („Transfusionsverantwortlicher“) und
- überträgt ihm die für diese Funktion erforderlichen Kompetenzen
- bestellt den Qualitätsbeauftragten für die klinische Anwendung von Blutprodukten und über- trägt ihm die für diese Funktion erforderlichen Kompetenzen
- hat sicherzustellen, dass die Daten der Dokumentation patienten- und produktbezogen genutzt werden können.
Chefärztinnen/Chefärzte
Die Chefärzte/-innen...
- schlägt den Transfusionsbeauftragten seiner Abteilung/Klinik vor
- benennt den Stellvertreter des Transfusionsbeauftragten auf dessen Vorschlag
- unterstützt den Transfusionsbeauftragten seiner Klinik sowie den Transfusionsverantwortlichen
- bei der Umsetzung und Durchführung der festgelegten transfusionsmedizinischen Maßnahmen und der Beschlüsse der Transfusionskommission
- ist dafür verantwortlich, dass in seiner Klinik ausschließlich Ärzte eigenverantwortlich Blutprodukte anwenden, die ausreichende Kenntnis und Erfahrung in dieser Tätigkeit besitzen
- ist für die therapeutisch inhaltliche Vorgabe für Transfusionen in seiner Einheit verantwortlich.
Transfusionsverantwortliche
Der Transfusionsverantwortliche hat...
- den Vorsitz der Transfusionskommission
- sicherzustellen, dass die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Leitlinien und Empfehlungen eingehalten werden
- für eine einheitliche Organisation der Vorbereitung und Durchführung von hämotherapeutischen Maßnahme zu sorgen
- konsiliarisch bei der Therapie tätig zu werden
- das Qualitätssicherungssystem fortzuentwickeln
- jährlich einen Hämotherapiebericht zu erstellen, der u.a. die Verbrauchszahlen und eine Fehlleistungsanalyse beinhaltet
- das ärztliche, medizinisch-technische und Pflegepersonal entsprechend ihren unterschiedlichen Aufgaben im Rahmen der Transfusion zu schulen
- in Absprache mit der Apotheke und der Transfusionskommission die an der Klinik verwendeten Blutprodukte auszuwählen
- bei unerwünschten Ereignissen infolge einer Bluttransfusion die notwendigen Rückschlüsse zu ziehen und ggf. Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Meldung an die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft, den Stufenplanbeauftragten des Herstellers des Betreffenden Präparates bzw. die zuständige Bundesoberbehörde)
- Informationen der Blutspendedienste oder Aufsichtsbehörden über Qualitätsmängel (Kontaminationen), Nebenwirkungen, Rückrufaktionen etc. bei Blutpräparaten und Blutkomponenten an die transfusionsbeauftragten und transfundierenden Ärzte weiterzugeben
- in Zusammenarbeit mit der Apotheke die im Transfusionsgesetz vorgeschriebenen jährlichen Meldungen an das Paul-Ehrlich-Institut zu erstellen
- grundsätzliche Fragestellungen der Transfusionskommission zur Klärung und ggf. Regelung vorzulegen
- mindestens einmal jährlich zusammen mit dem QBH in allen relevanten Bereichen ein Audit durchzuführen.
Transfusionsbeauftragte
Der Transfusionsbeauftragte hat …
- in Zusammenarbeit mit dem Transfusionsverantwortlichen bzw. der Transfusionskommission die Durchführung der festgelegten transfusionsmedizinischen Maßnahmen und die Organisation der Eigenblutspende in seiner Klinik umzusetzen und sicherzustellen, dass nach den vorliegenden Dienstanweisungen gehandelt wird
- jeden Arzt seiner Klinik über das Qualitätssicherungssystem für die Anwendung von Blutprodukten in Kenntnis zu setzen und die Kenntnisnahme schriftlich zu dokumentieren
- zusammen mit dem Klinikdirektor die Kriterien für eine „ausreichende Erfahrung“ bei der Anwendung von Blutpräparaten festzulegen
- die Ärzte und das Pflege-/Stationspersonal seiner Klinik auf dem Gebiet der Transfusionsmedizin und Hämotherapie regelmäßig zu schulen
- am Qualitätssicherungssystem mitzuarbeiten
- den Klinikdirektor in Fragen der Indikation, Organisation und Dokumentation der Hämotherapie zu beraten
- für den ordnungsgemäßen Umgang mit den Blutprodukten zu sorgen
- die Zahl der bereitzustellenden Blutpräparate bei den Standardoperationen und – eingriffen seiner Klinik festzulegen
- beim Auftreten unerwünschter Ereignisse infolge einer Transfusion in seiner Klinik zusammen mit dem Transfusionsverantwortlichen die notwendigen Rückschlüsse zu ziehen und ggf. Maßnahmen zu ergreifen
- sich an den Ermittlungen an Rückverfolgungsverfahren zu beteiligen
- grundsätzliche Fragestellungen der Transfusionskommission zur Klärung und ggf. Regelung vorzulegen
Eine Liste mit den Transfusionsbeauftragten und des Transfusionsverantwortlichen der Ubbo - Emmius - Klinik finden Sie im Curator.
Transfusionskommision
Die Transfusionskommission setzt sich zusammen aus:
- dem/der Transfusionsverantwortlichen (Vorsitz der Transfusionskommission)
- den Transfusionsbeauftragten (TB)
- dem/der Qualitätsbeauftragten Hämotherapie
- der Geschäftsführung
- der Pflegedirektion
- dem/der Leiter/in des Immunhämatologischen Labors
- der/dem leitenden MTA des Zentrallabors
- dem/der Leiter/in des Blutdepots
- dem/ der Krankenhausapotheker/-in
- ggf. dem Hol- und Bringedienst (HBD)
Aufgaben der Transfusionskommission
Aufgabe der Transfusionskommission ist die Erarbeitung von Vorgaben für die Sicherstellung der Einhaltung und Durchführung von Gesetzen, Verordnungen, Richt- und Leitlinien sowie Empfehlungen für die Qualitätssicherung. Sie soll die Klinikleitung/Geschäftsführung bei der Etablierung und Fortentwicklung der Qualitätssicherung beraten, Vorschläge für entsprechende Dienstanweisungen erarbeiten und den organisatorischen Umgang mit Blut und Blutprodukten regeln. Die Transfusionskommission hat dafür zu sorgen, dass einrichtungs- und fachspezifische Regelungen zur Anwendung von Blut- und Blutprodukten auf dem Boden der Leitlinien der Bundesärztekammer zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten in der jeweils gültigen Fassung und dieser Richtlinien erstellt und umgesetzt werden. Weiterhin gehört zu ihren Aufgaben auch die Registrierung von Verbrauchsstatistiken, deren Erstellung in der Verantwortung der Leiter der Behandlungseinheiten (Chefärzte) liegt, sowie die Fortbildung Klinische Hämotherapie im ärztlichen und pflegerischen Bereich. Eine Koordination mit der Arzneimittelkommission des Krankenhauses ist anzustreben.
Die Protokolle der Kommissionssitzungen werden vom Transfusionsverantwortlichen erstellt und gehen den Mitgliedern der Transfusionskommission in schriftlicher Form zu.
Der transfundierende Arzt (Stations- oder Ambulanzarzt bzw. Anästhesist)
Qualifikation
Jeder hämotherapeutische Maßnahmen durchführende Arzt muss die dafür erforderlichen Kenntnisse und ausreichende Erfahrungen besitzen. Liegt keine, den Vorgaben entsprechende, transfusionsmedizinische Erfahrung vor, so kann diese durch mehrfaches Üben der lokalen Transfusionsabläufe unter Anleitung des jeweiligen Transfusionsbeauftragten, erworben werden.
An der regelmäßig mindestens einmal jährlich stattfindenden Fortbildung „Transfusionsmedizin", sollte jeder transfundierende Arzt teilnehmen.
Als ausreichende Erfahrung wird angesehen, wenn mindestens zweimal der komplette Vorgang der Transfusion von Erythrozytenkonzentraten (Indikationsstellung und Dokumentation, Aufklärung des Patienten, Bestellung von Erythrozytenkonzentraten, Durchführung der Transfusion mit entsprechender Dokumentation) unter Aufsicht des jeweiligen Transfusionsbeauftragten fehlerfrei durchlaufen wurde oder gleichwertige Vorkenntnisse bestehen. Die Erbringung des Nachweis der Qualifikation zur Transfusion von Blutprodukten liegt eigenverantwortlich beim transfundierenden Arzt .
Zuständigkeiten und Aufgaben
Der transfundierende Arzt ...
- hat die festgelegten organisatorischen Abläufe zur Erhöhung der Sicherheit von Blutübertragungen einzuhalten und das bei der Vorbereitung und Durchführung einer Transfusion herangezogene Personal anzuleiten und zu überwachen.
- ist bei der Anforderung blutgruppenserologischer Untersuchungen verantwortlich für die Identität der Blutprobe, auch wenn er die Blutentnahme an andere Personen delegiert hat.
- hat dafür zu sorgen, dass die Probengefäße vor Entnahme eindeutig (Name, Vorname, Geburtsdatum, Einsender) gekennzeichnet, Anforderungsbelege vollständig ausgefüllt und auch von der abnehmenden Person unterschrieben sind.
- hat dafür zu sorgen, dass ein beim Patienten vorhandener Arztbrief bzw. ein Blutgruppenausweis, in dem irreguläre Antikörper vermerkt sind, in Kopie zusammen mit der Anforderung blutgruppenserologischer Untersuchungen ins immunhämatologische Labor geschickt wird.
- hat dafür zu sorgen, dass das vom Blutdepot zur Abklärung positiver Befunde angeforderte Material unverzüglich abgenommen und weitergeleitet wird.
- hat dafür zu sorgen, dass im Regelfall vor allen invasiven und operativen Eingriffen, bei denen die Möglichkeit bzw. hohe Wahrscheinlichkeit einer Bluttransfusion besteht, ein gültiger Befund der Blutgruppenbestimmung und ein aktuelles Ergebnis des Antikörpersuchtests (AKS) vorliegt.
- trägt das erhöhte Risiko für Anforderungen von ungekreuztem Blut.
- hat die Regeln der ärztlichen Aufklärungspflicht unter besonderer Abwägung der Risiken zu beachten, wobei der Patient soweit möglich bereits zum Zeitpunkt der Planung einer möglichen Transfusion über die Risiken etc. aufzuklären ist. Die Vorgaben des Patientenrechtegesetzes werden dabei eingehalten.
- hat die Indikation für die Transfusion von Blutprodukten streng zu stellen unter Beachtung der Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten.
- hat für den bei operativen/invasiven Eingriffen zu erwartenden Transfusionsbedarf rechtzeitig eine entsprechende Zahl kompatibler Blutkomponenten bereitzustellen (Anforderunsgformular im Intranet verfügbar)
- hat Blutkomponenten und Plasmaderivate für jeden Empfänger schriftlich mit Arztunterschrift unter Angabe der klinischen Diagnose, der Transfusionsanamnese, der zeitlichen Dringlichkeit bzw. des vorgesehenen Transfusionstermins anzufordern. Nur in lebensbedrohlichen Notfällen kann dies an nicht ärztliches Personal unter Angabe des Namens des anfordernden Arztes delegiert werden. (→ bedeutet, Ausgabe von ungekreuzten Blutkonserven ist erforderlich!)
- hat sich über die Aufklärung und Einwilligung des Patienten vor Einleitung der Transfusion zu versichern.
- hat vor Beginn der Transfusion persönlich zu überprüfen, ob die Blutkomponenten für den be- treffenden Empfänger bestimmt sind, die Blutgruppe des Blutpräparates dem Blutgruppenbefund des Empfängers entspricht bzw. verträglich ist, die Präparatenummer mit den Angaben im Begleitschein übereinstimmt und die Kreuzprobe gültig ist. Wenn Patienten, die von externen Häusern zuverlegt werden, Blutpräparate mitbekommen und die Begleitscheine nicht eindeutig Gültigkeit und regelrechte Durchführung der serologischen Verträglichkeitsprobe erkennen lassen, dürfen diese nicht angewendet werden.
- hat unmittelbar vor der Transfusion von Erythrozyten-Konzentraten persönlich den AB0-Identitätstest (Bedside-Test) direkt am Empfänger (nicht im Stationszimmer!) vorzunehmen. Er kann diese Aufgabe nur an eine andere Person delegieren, wenn er diese direkt beaufsichtigen kann. Der Bedside-Test ist mit dem Blut des Patienten durchzuführen. Falls ein und derselbe Arzt bei einem Patienten im zeitlichen Zusammenhang eine Serie von Blutpräparaten transfundiert, muss der Bedside-Test nur vor Transfusion des ersten Blutpräparates durchgeführt werden. Wechselt jedoch der transfundierende Arzt (z.B. Weitertransfusion bei Beginn des Bereitschaftsdienstes), muss der weitertransfundierende Arzt vor der ersten Einleitung einer Transfusion bei diesem Patienten erneut einen Bedside-Test durchführen.
- hat das Ergebnis des AB0-Identitätstests schriftlich in der Krankenakte zu dokumentieren und bei Unstimmigkeiten das immunhämatologische Labor oder den Laborleiter umgehend zu benachrichtigen.
- hat die Transfusion von Blutpräparaten (EK, TP, TK) persönlich einzuleiten und während und nach der Transfusion für eine geeignete Überwachung des Patienten zu sorgen.
- darf ambulante Empfänger von Transfusionen frühestens 30 min nach Beendigung der Transfusion entlassen. Er hat sorgfältig auf Symptome zu achten, die auf eine unerwünschte Reaktion hinweisen können, und den Empfänger über mögliche später eintretende Symptome aufzuklären.
- hat dafür zu sorgen, dass das Behältnis mit dem Restblut nach der Transfusion 24 Stunden bei 2 - 8° C aufbewahrt wird.
- hat jede Transfusion von Blutprodukten unverzüglich in der Patientenakte zu dokumentieren oder unter seiner Verantwortung dokumentieren zu lassen. Die Dokumentation umfasst insbesondere die Aufklärung, die Einwilligungserklärung, die Indikation sowie die Darstellung von Wirkungen und unerwünschten Ereignissen. Die transfundierten Blutprodukte und die verabreichten Gerinnungspräparate (auch gentechnologisch hergestellte), Humanseren, Immunglobuline etc. sind in der Patientenakte mit folgenden Angaben unverzüglich zu dokumentieren (patientenbezogene Chargendokumentation):
- Chargenbezeichnung oder Präparate-Nummer
- Pharmazentralnummer oder
- Bezeichnung des Präparates
- Name oder Firma des pharmazeutischen Unternehmers (Blutspendedienstes)
- Menge und Stärke
- Datum und Uhrzeit der Anwendung
- Sonderfall Behandlung von Hämophiliepatienten (geregelt in §14 Absatz 3a TFG):
Link zum Deutschen Hämophilie Register
"Die Einrichtungen der Krankenversorgung, die behandlungsbedürftige Hämophiliepatienten zeitlich begrenzt im Rahmen eines stationären oder ambulanten Aufenthalts behandeln, übermitteln der hämophiliebehandelnden ärztlichen Person Angaben über den Anlass der Behandlung mit Blutprodukten und Plasmaproteinen im Sinne von Absatz 1 sowie ihre Dokumentation nach Absatz 2."
Eine Kopie des Chargendokumentationsrückscheines ist dem Arztbrief an den, die Hämophilie behandelnden Arzt/ Ärztin, hinzuzufügen.
Die Chargendokumentation von verabreichten Immunglobulinen und Humanseren (produktbezogene Chargendokumentation) sind in der Anforderung und Dokumentation von Blutprodukten durch die Apotheke geregelt (Intranet / Curator – Apotheke – Dokument).
- UEK Aurich/Norden Anforderung Chargendokumentationspflichtiger Arzneimittel/Blutprodukte (nach Transfusionsgesetz)
- UEK Aurich/Norden Rückschein Chargendokumentationspflichtiger Arzneimittel/Blutprodukte (nach Transfusionsgesetz)
- hat bei einer Transfusion von Rh positiven (D positiv) Präparaten auf Rh negative (D negativ) Patienten dem weiterbehandelnden Arzt zur Feststellung eventuell gebildeter Antikörper die Durchführung eines AKS 2-4 Monate nach Transfusion zu empfehlen.
- hat beim Auftreten von unerwünschten Ereignissen im Zusammenhang mit der Transfusion von Blutprodukten unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und das immunhämatologische Labor und den Transfusionsbeauftragten bzw. den Transfusionsverantwortlichen zu unterrichten und zu dokumentieren
- hat bei unklaren Fällen unverzüglich den Rat einer transfusionsmedizinisch erfahrenen Person (z.B. Transfusionsbeauftragter oder Transfusionsverantwortlicher) einzuholen. hat dafür zu sorgen, dass nicht transfundierte Blutprodukte zur Entsorgung und Dokumentation umgehend ins Blutdepot bzw. in die Apotheke zurückgebracht werden.
Der Qualitätsbeauftragte
Qualifikation
Arzt mit mindestens dreijähriger ärztlicher Tätigkeit mit folgender Qualifikation:
- Erfüllung der Voraussetzung für die Zusatzbezeichnung „Ärztliches Qualitätsmanagement“ oder
- 40 h theoretische, von einer Ärztekammer anerkannte Fortbildung „Qualitätsbeauftragter Hämotherapie“
Zuständigkeiten und Aufgaben
Der Qualitätsbeauftragte hat...
- die wesentlichen Bestandteile des Qualitätssicherungssystems der Einrichtung im Bereich der Anwendung von Blutprodukten (gemäß Anhang 41 der Hämotherapie-Richtlinien) zu überprüfen und jährlich bis zum 1. März einen Bericht über die Ergebnisse seiner Überprüfungen für den Zeitraum des jeweils vorausgegangenen Kalenderjahres zeitgleich an die Landesärztekammer und die Geschäftsführung zu senden.
- einen Inspektionsbogen zu erarbeiten, der allen Transfusionsbeauftragten für die Durchführung der Selbstinspektionen zur Verfügung gestellt wird, die Inspektionsbögen auszuwerten und die Transfusionskommission über das Ergebnis zu informieren.
- in begründeten Fällen das Recht, Selbstinspektionen unter seiner Anleitung durchzuführen und bei schwerwiegenden Abweichungen die Geschäftsführung zu informieren.
Plegedienst
Qualifikation
Examinierte Pflegekraft mit Einweisung ins Blutdepot
Für Transportdienste dürfen nur dann nicht-examinierte Hilfskräfte eingesetzt werden, wenn diese eine Einweisung in das Blutdepot erhalten haben, in der Regel durch den jeweiligen transfusionsbeauftragten Arzt.
Die Einweisungen sind schriftlich zu hinterlegen. Für neu-angestellte oder neu-auszubildende Pflegekräfte kann die Einweisung durch die Pflegedienstleitung erfolgen. Die Durchführung wird dem Blutdepotleiter schriftlich zur Verfügung gestellt, da er dieses im Rahmen seiner Aufgaben dokumentieren muss.
Zuständigkeiten und Aufgaben
- Auswahl und eindeutige Kennzeichnung der Probengefäße zur Blutgruppenbestimmung und serologischen Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe) mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Einsender und Patientenidentifikationsnummer (Patientenetikett)
- eindeutige Kennzeichnung der Anforderungsformulare für blutgruppenserologische Untersuchungen bzw. für die Anforderung von Blutpräparaten, Gerinnungspräparaten und sonstigen Plasmaderivaten
- Blutentnahme auf Anordnung des zuständigen Arztes/Ärztin
- ordnungsgemäßer Versand des oben genannten Probenmaterials ins Blutdepot
- Transport der Blut- und Plasmapräparate von Blutdepot bzw. Apotheke bzw. Veranlassung dieses Transports durch geeignete, eingewiesene Hilfskräfte
- Vorbereitung der Transfusion (z.B. richtige Lagerung der Blutpräparate auf Station bis zur Transfusion, Auflösen von Faktorenkonzentraten, Anschließen des Transfusionssystems an den Blutbeutel)
- Bestellung und Lagerung der Bedside-Testkarten, Durchführung des AB0-Identitätstests, aber nur unter der direkten Aufsicht des transfundierenden Arztes, wenn dieser gerade mit anderen Tätigkeiten am Patienten betraut ist. Die Einleitung der Transfusion und der Wechsel der Blutkomponentenpräparate (EK, TP, TK) ist eine ausschließlich ärztliche Aufgabe. Ausnahmen sind möglich unter direkter ärztlicher Aufsicht nach Anordnung und entsprechender Dokumentation im Bereich der Anästhesie und Intensivstation. Die Verantwortung bleibt beim transfundierenden Arzt.
- Überwachung des Patienten während und nach der Transfusion. In Abständen von 20 bis 30 Minuten sollten im Regelfall das Wohlbefinden des Patienten und ggf. Puls und Körpertemperatur unter der Transfusion kontrolliert werden.
- Ergreifen erster Maßnahmen bei Verdacht auf eine unerwünschte Transfusionsreaktion: Abhängen der Transfusion, Abklemmen (steril!) des Blutbeutels mit dem Restblut und dem Transfusionsbesteck, Aufbewahrung im Kühlschrank bei 2-6 °C (UEK Aurich im Labor) und Entsorgung nach 24 Stunden, sofern vom Arzt keine andere Anordnung vorhanden ist
- Dokumentation der Blutgruppenbestimmung, der transfundierten Blut-, Plasma und Gerinnungs-
präparate auf Anordnung des Arztes in der Krankenakte bzw. auf dem Blutpräparatebegleitschein und ggf. in EDV mit
- Chargenbezeichnung oder Präparate-Nummer
- Pharmazentralnummer oder
- Bezeichnung des Präparates
- Name oder Firma des pharmazeutischen Unternehmers (Blutspendedienstes)
- Menge und Stärke
- Datum und Uhrzeit der Anwendung
- Chargendokumentationpflichtige Blut-Produkte aus dem Labor mittels Formular Anlage
Blutdepot und blutgruppenserologisches Labor
Qualifikation
Ärztliche Leitung: Transfusions- oder Labormediziner, ggf. externer Transfusionsmediziner Technisches Personal: medizinisch-technische Assistent, Arzthelferin
Zuständigkeiten und Aufgaben
- Überprüfung der eindeutigen Kennzeichnung der Probengefäße, bei Unklarheiten: Anforderung einer neuen Blutprobe
- Beurteilung, ob die eingesandte Blutprobe zur Untersuchung geeignet ist
- Nachforderung von Untersuchungsmaterial zur Abklärung positiver Befunde
- Aufbewahrung der Probengefäße (Originalröhrchen) nach Abschluss der Untersuchungen für mindestens 10 Tage bei 2 - 8 °C
- Durchführung, Beurteilung und Dokumentation der blutgruppenserologischen Untersuchungen sowie der vorgeschriebenen Qualitätskontrollen
- immunhämatologische Diagnostik/ Abklärung bei unerwünschten Transfusionsreaktionen
- Erstellung und Speicherung von blutgruppenserologischen Befunden <liErstellen der Präparate-Begleitscheine
- Vertriebsverantwortlichkeit (Bestellung, Lagerung, Bereitstellung, Ausgabe) und produktbezogene Chargendokumentation von Erythrozyten- und Thrombozytenkonzentraten und Therapeutischen Plasmen
- Ausgabe von Blutpräparaten erst nach vollständiger Angabe der Identitätsdaten (Name, Vorname, Geb.-Datum bzw. Identifikationsnummer) des Patienten oder eines eindeutigen Identifizierungsvorgangs.
- Vorhaltung einer definierten Anzahl von Blutpräparaten und Nachbestellung gemäß Verfahrensanweisung Blutdepot im Zentrallabor. Wenn die kritische, in der Verfahrensanweisung Blutdepot festgelegte Untergrenze erreicht wird, sofortige Information der diensthabenden Ärzte.
Apotheke
Qualifikation
Approbation als Apotheker
Zuständigkeiten und Aufgaben
- Einkauf der in der Arzneimittelliste gelisteten Blut- und Plasmapräparate nach medizinischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten in Absprache mit der Transfusionskommission
- Vertriebsverantwortlichkeit (Bestellung, Lagerung, Bereitstellung, Ausgabe) und produktbezogene Chargendokumentation von chargenpflichten Produkten gemäß der Liste des PEI, z.B. Gerinnungspräparaten, Immunglobulinen, Rhesogam, Hepatitisprophylaxe, Tetagam, etc., außer Therapeutischen Plasmen.
- Weitergabe von Informationen der pharmazeutischen Hersteller oder Aufsichtsbehörden über Qualitätsmängel (z.B. Kontaminationen), Nebenwirkungen, Rückrufaktionen etc. der oben genannten Blutprodukte an den Transfusionsverantwortlichen, die Transfusionsbeauftragten und die transfundierenden Ärzte
- Rechnungskontrolle und Bewirtschaftung aller Blutprodukte
- mengenmäßige Auflistung der chargenpflichtigen Konzentrate zur Weitergabe an den TV, der dieses einmal jährlich an das PEI melden muss</lu>
Blutprodukte mit und ohne Gerinnungswirkung werden in ausreichender Menge für beide Standorte in der Apotheke vorgehalten.
Die Dokumentation der Applikation erfolgt sowohl patientenbezogen in der Krankenakte als auch chargenbezogen in der EDV der Apotheke („Rückschein Blutprodukte“).
