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Blutkomponenten sind verschreibungspflichtige Arzneimittel und sind nur durch Ärzte zu stellen.

Anforderungsschein Immunhämatologie

Ohne korrekt ausgefüllten Anforderungsschein kann aus forensischen Gründen keine Bearbeitung erfolgen; die Labor-MTAs sind verpflichtet, dieses dem Laborleiter zu melden und die Bearbeitung zurückzustellen (einzige Ausnahme sind Notfälle)!

Die Anforderungen der Ubbo-Emmius-Klinik gGmbH erfolgen schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Anforderungsschein Immunhämatologie (s. XServe „Anforderung von Blutprodukten“). Der Anforderungsschein für Blutgruppenbestimmungen kann vom Pflegepersonal vorbereitet werden.

Der Anforderungsschein Immunhämatologie muss vollständig einschließlich Entnahmedatum ausgefüllt und auch von der entnehmenden Person unterschrieben sein. Nimmt eine beauftragende ärztliche Person selbst die Blutprobe ab, kann diese Unterschrift entfallen. Erfolgt die Unterschrift der ärztlichen Person nur bei der Blutentnahme, ist dieses ein unvollständiger Auftrag und darf nicht bearbeitet werden (Unterschrift wird nachgefordert).

Der Einsender [Station und anfordernder Arzt] muss auf dem Untersuchungsauftrag eindeutig ausgewiesen sein.

Der Auftrag muss vom Arzt unterschrieben sein und Angaben zur klinischen Diagnose, Vortransfusionen, Zwischenfällen, Schwangerschaften der letzten 6 Monate, aktuelle Medikation enthalten.

Keinesfalls fehlen dürfen Angaben zu gefundenen Antikörpern, auch aus Fremdbefunden, den Tag der Blutentnahme und die Angabe zur zeitlichen Dringlichkeit.

Bei allen Patienten, bei denen die Möglichkeit einer Transfusion von zellulären Blutpräparaten oder gefrorenem Frischplasma besteht, ist die Blutgruppenbestimmung mit Antikörpersuchtest zu einem möglichst frühen Zeitpunkt anzufordern.

Wichtige Angaben sind:

  • das Datum der Probenahme,
  • Angaben zur Dringlichkeit der Untersuchung (alle eiligen Anforderungen sind zu begründen) Anmerkung: Diese Angabe ist unbedingt notwendig, da damit das weitere Procedere im Labor festgelegt wird und ggf. die Laborarbeitskräfte im Dienstbetrieb bei Notfalltransfusionen vollständig gebunden sind, also keine anderen Laboruntersuchungen zeitweise mehr durchgeführt werden können. Routineanforderungen müssen bis 14 Uhr das Labor erreicht haben und werden nach 14 Uhr erst am folgenden Arbeitstag bearbeitet.
  • die Diagnose, (aus der Angabe der Diagnose muss zumindest hervorgehen, ob hämatologische Erkrankungen vorliegen, die die Blutgruppenbestimmungen beeinflussen können, wie z.B. multiples Myelom, M. Waldenström, Lymphome oder Agammaglobulinämie)
  • die Angabe von die Blutgruppenbestimmung beeinflussenden Medikamenten, insbesondere Plasmaexpander, Heparin in hoher Dosierung, Immunglobuline, die Angabe früherer Blutgruppen- und Antikörperbefunde aus mitgebrachten Notfallausweisen/ Nothilfepässen
  • falls bekannt, die Angabe früherer Transfusionsreaktionen
  • frühere Knochenmark-/ Blutstammzelltransplantationen
  • frühere Schwangerschaften

Nabelschnurblut von Neugeborenen muss als solches gekennzeichnet werden.

Personenangaben auf Blutröhrchen und Untersuchungsauftrag müssen übereinstimmen. Die Unterschrift des zuständigen Arztes ist auch bei ausschließlicher Blutgruppenbestimmung mit Antikörpersuchtest erforderlich!

Erwecken die Kennzeichnung des Probengefäßes oder der Inhalt der Begleitpapiere Zweifel, so ist dies zu überprüfen und das Ergebnis zu protokollieren. Verbleiben Zweifel, ist eine neue Blutprobe anzufordern.

Nothilfepass

Nothilfepässe enthalten neben der Angabe der Blutgruppe des Patienten auch Angaben zu evtl. im Serum des Patienten gefundenen irregulären Antikörpern gegen Erythrozytenmerkmale. Diese Antikörper treten bei einigen Patienten nach Immunisierung durch Schwangerschaften oder Transfusionen, gelegentlich auch spontan auf und können, wenn nicht beachtet, zu schweren Transfusionsreaktionen führen. Diese Antikörper sinken mit der Zeit unter die Nachweisgrenze, können aber wie bei einer Impfung durch erneuten Antigenkontakt besonders schnell wieder geboostert werden und ebenfalls zu u.U. schweren Transfusionsreaktionen führen. Deswegen sind einmal nachgewiesene irreguläre erythrozytäre Antikörper auf Lebenszeit des Patienten zu beachten.

Patienten, bei denen Bluttransfusionen vorgesehen sind, müssen daher immer nach einem Nothilfepass befragt werden. Die Nothilfepässe sind dem Blutdepot mit den Unterlagen zur Blutgruppenbestimmung, bzw. Konservenanforderung zuzusenden.

Anforderung Blutgruppenbestimmung

Blutgruppenbestimmungen und Antikörpersuchtests sind rechtzeitig vor allen invasiven und operativen Eingriffen zu veranlassen, bei denen die Möglichkeit eines transfusionsbedürftigen Blutverlusts besteht. Im Regelfall sollte das Ergebnis der Blutgruppenbestimmung und des Antikörpersuchtests vorliegen, bevor mit dem Eingriff begonnen wird. Diese Bestimmungen sind im Regelfall von einem Arzt zu veranlassen. Routineanforderungen müssen bis 14 Uhr das Labor erreicht haben und werden nach 14 Uhr am folgenden Arbeitstag bearbeitet.

Werden bei der Antikörpersuche irreguläre erythrozytäre Antikörper nachgewiesen, ist für den entsprechenden Eingriff in der Regel die Bereitstellung verträglicher Blutkonserven erforderlich. Irreguläre Antikörper sind Antikörper, welche (im Gegensatz zu den Isoagglutininen) durch nicht natürliche Sensibilisierung (z.B. Bluttransfusionen, Schwangerschaften) gebildet wurden.

Verwechslungen kommen häufiger vor als Fehlbestimmungen. Sie sind auch und besonders bei der Blutentnahme möglich. Verwechslungen bei der Blutgruppenbestimmung können zu einer hochgradigen Gefährdung des Patienten führen! Der anfordernde Arzt ist für die Identität der Blutprobe verantwortlich.

Jedes Probengefäß ist vor der Entnahme zu kennzeichnen (min. Name, Vorname, Geburtsdatum, bzw. Barcode-Etikett; Richtlinien). Bei der Entnahme Daten bei Patienten erfragen und vergleichen. Eine Entnahme in unbeschriftete Behältnisse ist nicht statthaft. Das nachträgliche Beschriften bzw. Bekleben nicht identifizierter Blutröhrchen kann als grobe Fahrlässigkeit interpretiert werden!

Für blutgruppenserologische Untersuchungen ist eine nur für diesen Zweck bestimmte und geeignete Blutprobe erforderlich, d.h. aus dieser Probe dürfen keine anderen Laborbestimmungen angefordert oder erstellt werden. Für die Blutgruppenbestimmung werden ca. 10 ml Vollblut ohne Zusatz (z.B. Vacutainer-Röhrchen mit rotem Stopfen) benötigt.

Bei Patienten, die unter Notfallbedingungen aufgenommen werden und deren Identität zum Zeitpunkt der Anforderung der Blutgruppenbestimmung unbekannt ist, ist eine eindeutige Identifizierung durch die Angabe von Geschlecht und der Uhrzeit, zu der der Patient in die Klinik aufgenommen wurde, vorzunehmen, z.B.

Beispiel
  • Unfall(opfer) 1, 17:10 Uhr 10. Mai, männlich
  • Unfall(opfer) 2, 17:20 Uhr 10. Mai, weiblich


Weitere Unterscheidungsmerkmale (mit/ohne Bart) sind optional, sollten aber die laufende Nummerierung nicht ersetzen.

Wird ein solcher Patient, dessen Identität noch unklar ist, auf eine andere Station oder in eine andere Klinik verlegt, muss auch der vorläufige Name, unter dem der Patient dem Blutdepot bekannt ist, an die neue Station oder neue Klinik weitergereicht werden.

Sobald die Identität eines solchen Patienten bekannt wird, muss diese (vorläufiger und tatsächlicher Name z.B. laut Personalausweis, sowie Geburtsdatum, evtl. zusammen mit einem Barcode-Etikett des Patienten), schriftlich auf dem Anforderungsschein Immunhämatologie, an das Blutdepot weitergeleitet werden.

Blutkonservenbestellung und serologische Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe)

Für die Verträglichkeitsprobe bei der Bestellung von Erythrozytenkonzentraten wird wie für die Blutgruppenbestimmung ein ca. 10 ml Vollblut-Röhrchen ohne Zusatz (z.B. Vacutainer-Röhrchen mit rotem Stopfen) benötigt. Jedes Röhrchen soll mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum des Patienten beschriftet werden oder mit einem Patientenaufkleber, der diese Informationen enthält.

Immunhämatologische und hämostaseologische Untersuchungen aus einer Blutprobe, die einem Zugang entnommen wurden, durch den bereits Infusionslösungen laufen, können zu falschen Ergebnissen führen!

Zur Röhrchenbeschriftung und Ausfüllen des immunhämatologischen Anforderungsscheins siehe unter

Blutgruppenbestimmung. Zusätzlich ist der Anforderungsschein bei der Anforderung von Blutprodukten und Plasmaderivaten mit Art und Anzahl der Präparate, der Indikation, der Dringlichkeit, transfusionsmedizini- schen Anamnese, wesentliche, die serologische Verträglichkeitsprobe beeinträchtigenden Medikamente sowie dem Eingriff auszufüllen.

Blutkomponenten und Plasmaderivate (Erythrozyten- und Thrombozytenkonzentrate, gefrorenes Frischplasma, lyophilisiertes Plasma, Gerinnungsfaktoren und -inhibitorenkonzentrate) sind verschreibungspflichtige Arzneimittel, der Anforderungsschein entspricht einem Rezept. Die Bearbeitung setzt immer die Unterschrift eines zur Anforderung berechtigten Arztes voraus!

Die größten Zeitverzögerungen bei der Bereitstellung von Blut entstehen bis zum oder beim Transport der Untersuchungsproben ins Labor. Jede Untersuchungsprobe sollte unverzüglich ins Labor gebracht werden.

Anforderung von Erythrozytenkonzentraten

Die Bereitstellung von EK setzt voraus, dass dem Blutdepot die Blutgruppe und das Ergebnis des Antikörpersuchtests des Patienten bekannt sind. Im Regelfall müssen vor allen invasiven und operativen Eingriffen, bei denen die Möglichkeit eines transfusionsbedürftigen Blutverlustes besteht, ein gültiger Befund der Blutgruppenbestimmung und ein aktuelles Ergebnis des Antikörpersuchtests des zuständigen Laboratoriums vorliegen. Dies bedeutet, dass bei Patienten, bei denen die Möglichkeit einer Bluttransfusion besteht, die Blutgruppenbestimmung mit AKS zum frühst möglichen Zeitpunkt (= i. d. R. der Aufnahmetag) angefordert werden muss.

Nach den Richtlinien zur Hämotherapie, ist für den bei operativen/invasiven Eingriffen zu erwartenden Transfusionsbedarf rechtzeitig eine entsprechende Anzahl kompatibler EK bereitzustellen.

Rechtzeitig bedeutet,

dass mindestens bis 14 Uhr am Vortag einer geplanten Operation oder eines geplanten invasiven Eingriffs das Blut für die Blutgruppenbestimmung, den Antikörpersuchtest und gegebenenfalls für die serologische Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe) der gewünschten EKs eingetroffen sein soll. Vor elektiven Eingriffen haben sich die betreffenden Ärzte davon zu überzeugen, dass das benötigte Blutkonzentrat auch verfügbar ist.

Blutproben für Kreuzproben müssen frühzeitig, in der Regel bis 14 Uhr, ins Immunhämatologische Labor geschickt werden, damit die Blutkonservenausgabe und die geplanten Transfusionen während der regulären Dienstzeit - unter optimaler Überwachung der Patienten - erfolgen können. Außerhalb dieser Zeit besteht nur eine Bereitschaftsdienst-Besetzung des Blutdepots.

Daher sollten ins besondere alle planbaren Untersuchungen für das Wochenende am Freitag durchgeführt werden. Bei vergessenen oder zu spät abgenommenen Kreuzblutproben (für Operationen am folgenden Tag) sollte mit der diensthabenden MTA im Blutdepot Rücksprache genommen werden; sie sind kein Notfall!

Nur wenn Patienten am Wochenende aufgenommen werden, wird die notwendige Diagnostik auch durch den Bereitschaftsdienst am Wochenende durchgeführt.

Für die präoperative Bereitstellung ist die klinikspezifische Liste über die Zahl der bereitzustellenden EK für Standardoperationen zugrunde zu legen (s. Anlage 9 IB Anforderung von Blutkonserven). Wird mehr als die dort festgelegte Zahl an EK angefordert, so ist dieser Mehrbedarf auf dem Anforderungsformular zu begründen, z.B. niedriges Ausgangs-Hb, zu erwartende Komplikationen.

Nach der Durchführung der serologischen Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe) wird jeder Konserve ein Begleitschein beigefügt, auf dem die vollständigen Patientendaten, die Nummer des EK, das Ergebnis der Kreuzprobe und evtl. weitere Informationen vermerkt sind. Der Begleitschein darf bis zur Entsorgung des leeren Beutels bzw. bis zur Rückgabe an das Blutdepot nicht von der Konserve getrennt werden.

Anforderung von Thrombozytenkonzentraten (TK)

  • TK sind im Blutdepot nicht vorrätig, Lieferungen erfolgen durch den Blutspendedienst
  • Anforderung durch den behandelnden Arzt/Ärztin bis 9.00 Uhr beim Zentrallabor (Lieferung erfolgt dann durch den regulären Verteiler zwischen 13.00 und 14.00 Uhr)
  • Da bei TK keine serologische Verträglichkeitsprobe erforderlich ist, ist – bei bekannter Blutgruppe – kein „Kreuzblut“ erforderlich.


'Thrombozytenkonzentrate müssen nach Eingang in die Klinik unverzüglich transfundiert werden, da die Produkte temperatur- und bewegungssensibel sind (eine Zwischenlagerung ist verboten)!