Dienstanweisungen Durchführung
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Einleitung
Die Bereitstellung von EK setzt voraus, dass dem Blutdepot die Blutgruppe und das Ergebnis des Antikörpersuchtests des Patienten bekannt sind. Im Regelfall müssen vor allen invasiven und operativen Eingriffen, bei denen die Möglichkeit eines transfusionsbedürftigen Blutverlustes besteht, ein gültiger Befund der Blutgruppenbestimmung und ein aktuellesErgebnis des Antikörpersuchtests des zuständigen Laboratoriums vorliegen. Dies bedeutet, dass bei Patienten, bei denen die Möglichkeit einer Bluttransfusion besteht, die Blutgruppenbestimmung mit AKS zum frühst möglichen Zeitpunkt (= i. d. R. der Aufnahmetag) angefordert werden muss.
Blutkomponenten sind verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Anforderung von EK erfolgt für jeden Empfänger schriftlich - mit Arztunterschrift! - unter Angabe
- der klinischen Diagnose
- der Medikamente, die die Verträglichkeitsprobe beeinträchtigen (z.B. Plasmaexpander, Heparin in therapeutischer Dosierung, Antibiotika)
- der Transfusionsanamnese (wichtig: Ist der Patient vortransfundiert? Ist die Patientin schwanger?)
- ggf. vorausgegangener Stammzelltransplantationen
- sind Fremdbefunde bekannt (ganz wichtig: andere bekannte Antikörper!)
- der zeitlichen Dringlichkeit bzw. des vorgesehenen Transfusionstermins
- durch den bestellenden Arzt.
Für den bei operativen/invasiven Eingriffen zu erwartenden Transfusionsbedarf ist rechtzeitig eine entsprechende Anzahl – auch unter Berücksichtigung evtl. Komplikationen – kompatibler Blutprodukte bereitzustellen. Über die Zahl der bereitzustellenden EK bei Standardoperationen gibt die klinikspezifische Liste Auskunft.
Rechtzeitig bedeutet bei geplanten Eingriffen oder Routinetransfusionen eine EK-Anforderung am Vortag vor 14 Uhr.
Alle Blutproben, die zur transfusionsserologischen Untersuchung erforderlich sind, müssen stets - auch im Notfall - eindeutig beschriftet sein, d.h. mit einem vollständigen Patientenetikett oder zumindest leserlich mit Name, Vorname, Geburtsdatum und Einsender. Der anfordernde Arzt ist für die Identität der Blutprobe verantwortlich, auch wenn er die Entnahme nicht selbst vorgenommen hat.
Nach der Durchführung der serologischen Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe) wird jeder Konserve ein Begleitschein beigefügt, auf dem die vollständigen Patientendaten, die Nummer des EK, das Ergebnis der Kreuzprobe und evtl. weitere Informationen vermerkt sind. Der Begleitschein darf bis zur Entsorgung des leeren Beutels bzw. bis zur Rückgabe an das Blutdepot nicht von der Konserve getrennt werden.
Dauer der Gültigkeit der Kreuzprobe
Das Blut für die Kreuzprobe muss nach Entnahme unverzüglich ins Blutdepot geschickt werden und darf nicht auf Station gelagert werden.
Die mit einer Verträglichkeitsprobe bereitgestellten Erythozytenkonzentrate werden in der Regel (vorbehaltlich Sonderabsprachen) 3 Tage für den Patienten reserviert, z.B. von Freitag bis Montagabend 23:59 Uhr. Nach Ablauf der Frist werden die Konserven automatisch aus der Bereitstellung zurückgezogen und stehen nicht mehr für den Patienten zur Verfügung.
Deswegen muss, wenn z.B. drei Erythrozytenkonzentrate „gekreuzt“ und für verträglich befunden wurden, von denen dann eines gegeben wurde, die Verträglichkeitsprobe („Kreuzprobe“) nach spätestens 3 Tagen wiederholt werden, da die Gabe des ersten Konzentrates möglicherweise zur Antikörperbildung geführt haben könnte.
Diese mögliche Immunisierung ist auch der Grund dafür, dass Blutproben für jede neue Anforderung frisch entnommen werden müssen. Blutabnahmen „auf Vorrat“ mit Lagerung der Blutproben im Stationskühlschrank sind nicht zulässig.
In Notfällen ist ein „Nachkreuzen“ von Erythrozytenkonzentraten mit im Labor vorhandenen Patientenproben am gleichen Tag möglich.
Dosierung von EK
Die Dosierung von EK richtet sich nach dem angestrebten Zweck und muss dem Grundsatz folgen „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“. Bei einem normalgewichtigen Erwachsenen ohne gesteigerten Erythrozytenumsatz ist nach Übertragung eines EK mit einem Anstieg des Hb-Wertes um etwa 1 g/dL bzw. des Hk-Werts um etwa 3 – 4 % zu rechnen.