Dienstanweisung Notfalltransfusion
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Einleitung
Eine Transfusion, die keinen zeitlichen Aufschub oder keine Zeit für vorbereitende Untersuchungen zulässt, rechtfertigt die Bezeichnung „Notfalltransfusion“. Die Anforderung für eine Notfalltransfusion muss prinzipiell schriftlich und telefonisch erfolgen. Aus einer Notsituation heraus kann aber die Anforderung zunächst nur telefonisch erfolgen.
Die Risiken einer vitalen Bedrohung des Patienten einerseits und der Transfusion ohne entsprechende Voruntersuchungen andererseits werden vom transfundierenden Arzt in die Entscheidung zur Notfalltransfusion einbezogen und verantwortet.
Kreuzprobenblut muss vor Beginn der Transfusion abgenommen und ins Blutdepot geschickt werden. Mit der Transfusion darf erst nach der AB0-Identitätsbestimmung („Bedside-Test“) begonnen werden. Das Vorliegen des Ergebnisses der Kreuzprobe erhöht die Sicherheit, da mögliche Probleme im Vorfeld besser erkannt werden. In Einzelfällen kann auf das Ergebnis der Kreuzprobe nicht gewartet werden, was nach den Richtlinien zulässig ist. Eine eindeutige Zuordnung von Konserven zum Patienten muss aber auch in diesen Fällen gewährleistet werden, auch wenn die Patientendaten unbekannt sind.
Ist die Blutgruppe des Patienten im Blutdepot nicht bekannt, sollten bis zum Vorliegen der Blutgruppenbestimmung.
| Erythrozytenkonzentrate der Blutgruppe 0 Rhesus-D negativ (ccddee) und Plasma der Blutgruppe AB |