Dienstanweisungen Anforderung
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Blutkomponenten sind verschreibungspflichtige Arzneimittel und sind nur durch Ärzte zu stellen.
Anforderungsschein Immunhämatologie
Ohne korrekt ausgefüllten Anforderungsschein kann aus forensischen Gründen keine Bearbeitung erfolgen; die Labor-MTAs sind verpflichtet, dieses dem Laborleiter zu melden und die Bearbeitung zurückzustellen (einzige Ausnahme sind Notfälle)!
Die Anforderungen der Ubbo-Emmius-Klinik gGmbH erfolgen schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Anforderungsschein Immunhämatologie (s. XServe „Anforderung von Blutprodukten“). Der Anforderungsschein für Blutgruppenbestimmungen kann vom Pflegepersonal vorbereitet werden.
Der Anforderungsschein Immunhämatologie muss vollständig einschließlich Entnahmedatum ausgefüllt und auch von der entnehmenden Person unterschrieben sein. Nimmt eine beauftragende ärztliche Person selbst die Blutprobe ab, kann diese Unterschrift entfallen. Erfolgt die Unterschrift der ärztlichen Person nur bei der Blutentnahme, ist dieses ein unvollständiger Auftrag und darf nicht bearbeitet werden (Unterschrift wird nachgefordert).
Der Einsender [Station und anfordernder Arzt] muss auf dem Untersuchungsauftrag eindeutig ausgewiesen sein.
Der Auftrag muss vom Arzt unterschrieben sein und Angaben zur klinischen Diagnose, Vortransfusionen, Zwischenfällen, Schwangerschaften der letzten 6 Monate, aktuelle Medikation enthalten.
Keinesfalls fehlen dürfen Angaben zu gefundenen Antikörpern, auch aus Fremdbefunden, den Tag der Blutentnahme und die Angabe zur zeitlichen Dringlichkeit.
Bei allen Patienten, bei denen die Möglichkeit einer Transfusion von zellulären Blutpräparaten oder gefrorenem Frischplasma besteht, ist die Blutgruppenbestimmung mit Antikörpersuchtest zu einem möglichst frühen Zeitpunkt anzufordern.
Wichtige Angaben sind:
- das Datum der Probenahme,
- Angaben zur Dringlichkeit der Untersuchung (alle eiligen Anforderungen sind zu begründen) Anmerkung: Diese Angabe ist unbedingt notwendig, da damit das weitere Procedere im Labor festgelegt wird und ggf. die Laborarbeitskräfte im Dienstbetrieb bei Notfalltransfusionen vollständig gebunden sind, also keine anderen Laboruntersuchungen zeitweise mehr durchgeführt werden können. Routineanforderungen müssen bis 14 Uhr das Labor erreicht haben und werden nach 14 Uhr erst am folgenden Arbeitstag bearbeitet.
- die Diagnose, (aus der Angabe der Diagnose muss zumindest hervorgehen, ob hämatologische Erkrankungen vorliegen, die die Blutgruppenbestimmungen beeinflussen können, wie z.B. multiples Myelom, M. Waldenström, Lymphome oder Agammaglobulinämie)
- die Angabe von die Blutgruppenbestimmung beeinflussenden Medikamenten, insbesondere Plasmaexpander, Heparin in hoher Dosierung, Immunglobuline, die Angabe früherer Blutgruppen- und Antikörperbefunde aus mitgebrachten Notfallausweisen/ Nothilfepässen
- falls bekannt, die Angabe früherer Transfusionsreaktionen
- frühere Knochenmark-/ Blutstammzelltransplantationen
- frühere Schwangerschaften
Nabelschnurblut von Neugeborenen muss als solches gekennzeichnet werden.
Personenangaben auf Blutröhrchen und Untersuchungsauftrag müssen übereinstimmen. Die Unterschrift des zuständigen Arztes ist auch bei ausschließlicher Blutgruppenbestimmung mit Antikörpersuchtest erforderlich!
Erwecken die Kennzeichnung des Probengefäßes oder der Inhalt der Begleitpapiere Zweifel, so ist dies zu überprüfen und das Ergebnis zu protokollieren. Verbleiben Zweifel, ist eine neue Blutprobe anzufordern.
