Dienstanweisung Transfusion FFP
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Anforderung von FFP/GFP (= TP Therapeutisches Plasma)
Die Bereitstellung von FFP/GFP setzt voraus, dass die Blutgruppe des Patienten bekannt ist. Nur im äußersten Notfall darf, bis die Blutgruppe bestimmt ist, FFP/GFP der Blutgruppe AB (=Universalplasma) transfundiert werden.
Blutkomponenten sind verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Anforderung von FFP/GFP im Blutdepot erfolgt für jeden Empfänger schriftlich (mit Arztunterschrift!) unter Angabe der klinischen Diagnose, der zeitlichen Dringlichkeit sowie des vorgesehenen Transfusionstermins durch den zuständigen Arzt. Stehen autologe FFP/GFP bereit, hat der zuständige Arzt dafür Sorge zu tragen, dass diese zuerst angefordert und transfundiert werden.
Auswahl der FFP/GFP (= TP Therapeutisches Plasma)
Die Auswahl geeigneter FFP/GFP erfolgt durch das Blutdepot. Nach Möglichkeit sollte AB0-gleich transfundiert werden. Bei Mangel an entsprechenden FFP/GFP (z.B. der Blutgruppe 0) können unbedenklich AB0-ungleiche, aber kompatible FFP/GFP (z.B. A oder B) transfundiert werden.
Da die Kompatibilität aber nicht wie bei den Erythrozytenkonzentraten von den Blutgruppenantigenen, sondern von den im Plasma enthaltenen Isoagglutininen (Anti-A und/oder Anti-B) beeinflusst wird, gelten für die Kompatibilität andere Regeln als für Erythrozytenkonzentrate!
Verträglichkeit AB0-ungleicher Frischplasmen
| Blutgruppe des Patienten | A | B | AB | 0 |
| erlaubte Blutgruppe des gefrorenen Frischplasmas | A oder B | B oder 0 | AB, A, B oder 0 | 0 |
Die Bestrahlung von FFP/GFP zur Vermeidung einer GvHD ist nach den Querschnitts-Leitlinien nicht mehr indiziert.
Lagerung
FFP/GFP wird im Blutdepot bei < -30 °C bis zum Ende der Haltbarkeitsdauer gelagert und ausgegeben.
Vorbereitung der Transfusion
Auch für die Transfusion von FFP/GFP sind die Regeln der ärztlichen Aufklärungspflicht zu beachten (siehe Dienstanweisung zur Aufklärungspflicht vor der Transfusion von Blutkomponenten und Plasmaderivaten).
FFP/GFP dürfen erst unmittelbar vor der Transfusion aufgetaut werden. Falls die Frischplasmen in eine Plastikumhüllung eingeschweißt sind, ist diese beim Auftauen zu belassen und erst danach zu entfernen. Bei Rissen im Plasmabeutel wird sonst das Auftaugerät kontaminiert. Das Auftauen erfolgt an den entsprechenden Standorten der Erwärmungsgeräte und zwar- im OP bzw. auf der Intensivstation.
Stellen sich beim Auftauvorgang Defekte des Plasmabeutels heraus (Plasma läuft zwischen Beutel und Umhüllung), ist der Plasmabeutel mit seiner Umhüllung über das Blutdepot der Klinik zwecks Chargen-
Dokumentation in der EDV an den Blutspendedienst Oldenburg/Bremen zurückzuschicken.
Der Auftauvorgang im Blutdepot dauert für 2 FFP/GFP 20 - 30 min. Werden mehr als 2 FFP/GFP benötigt, verlängert sich die Auftauzeit entsprechend. Verzögert sich die Transfusion, so sind die FFP/GFP bei + 2 - 6 °C im Kühlschrank zu lagern, wobei es mit zunehmender Lagerzeit zu Qualitätsverlusten kommt!
TP, bei denen der Beutel undicht ist oder die nicht transfundiert wurden, sind in jedem Fall zur Chargendokumentation und sicheren Entsorgung an das Blutdepot zurückzugeben.
| → Auftauen im offenen Wasserbad ist verboten („Kunstfehler“)!
Aufgetaute Frischplasmen sind unverzüglich zu transfundieren! |
Durchführung der Transfusion
Vor Beginn der Transfusion hat der transfundierende Arzt persönlich zu überprüfen, ob das FFP/GFP für den betreffenden Empfänger bestimmt ist, die Blutgruppe des FFP/GFP (Konservenetikett) dem Blutgruppenbefund des Empfängers entspricht oder zumindest kompatibel ist und die Konservennummer mit den Angaben im Begleitschein übereinstimmt. Darüber hinaus müssen das Verfallsdatum und die Unversehrtheit des Blutbehältnisses überprüft werden.
Eine serologische Verträglichkeitsprobe entfällt. Eine AB0-Kontrolle beim Patienten (Bedside-Test) ist jedoch unbedingt erforderlich. Der Rhesusfaktor bleibt bei Plasmatransfusionen unberücksichtigt. Eine Immunisierung ist mit Bildung von Anti-D-Antikörpern in seltenen Fällen durch die Erythrozytenreste im Plasma jedoch möglich.
Die Transfusion des FFP/GFP erfolgt über ein Transfusionsgerät mit Standardfilter (Porengröße 170 - 230 μm) möglichst über einen eigenen venösen Zugang. Über ein Transfusionsgerät, das maximal 6 Stunden gebraucht werden darf, können mehrere FFP/GFP verabreicht werden.
Eröffnete („angestochene“) FFP/GFP sind innerhalb von 6 Stunden zu transfundieren. Dem FFP/GFP dürfen keine Medikamente zugefügt werden.
Die Einleitung der Transfusion von Blutkomponenten erfolgt immer durch den transfundierenden Arzt. Während und nach der Transfusion ist für eine geeignete Überwachung des Patienten zu sorgen. Nach Beendigung der Transfusion ist das Behältnis mit dem Restplasma und dem Transfusionsbesteck steril abzuklemmen und 24 Stunden bei 2 – 6 °C aufzubewahren. Anschließend wird es als Hausmüll entsorgt.
Die anwendungsbezogenen Wirkungen sind durch geeignete Parameter (z.B. TPZ, PTT) zu überprüfen. Unerwünschte Wirkungen sind im Krankenblatt zu dokumentieren und ggf. zu melden.
Präparatespezifikation
Das an der UEK Aurich-Norden üblicherweise verwendete FFP/GFP ist quarantänegelagertes Plasma vom Einzelspender.
Die Volumina pro Transfusionseinheit liegen zwischen 200 - 250 ml (einschließlich Antikoagulanzlösung).
Dosierung von FFP/GFP (= TP Therapeutisches Plasma)
In gefrorenem Frischplasma sind alle Gerinnungsfaktoren und Inhibitoren enthalten, deren Aktivität bei konstanter Lagerungstemperatur (<- 30°C) entsprechend der ausgewiesenen Haltbarkeitsdauer des Präparates erhalten bleibt. Die Präparate müssen zumindest Raumtemperatur erreichen, damit die (pharmakologisch aktiven) Gerinnungsfaktoren in Lösung gehen. Die Beutel sind gewissenhaft auf Folienrisse zu überprüfen.
Die Dosierung richtet sich nach dem klinischen Bild und nach den Ergebnissen gerinnungs-physiologischer Untersuchungen.
Faustregel zur Dosierung:
1 ml FFP/GFP /kg Körpergewicht erhöht den Faktorengehalt um etwa 1 - 2% d.h. 1 FFP/GFP (200 ml) erhöht die TPZ bei einem 70 kg-Patienten nur um ca. 4 %.
FFP/GFP sollte schnell infundiert werden. Um eine hämostyptische Wirkung zu erreichen, sind beim Erwachsenen initial mindestens 3 - 4 FFP/GFP -Einheiten erforderlich. Eine Volumenüberlastung ist zu vermeiden. Werden mehr als 50 ml/min beim Erwachsenen appliziert, ist eine zusätzliche Kalziumgabe erforderlich.
Grundsätzlich sollten blutungsbedingte Gerinnungsstörungen allerdings gezielt therapiert werden!
Unerwünschte Wirkungen nach Transfusion von FFP/GFP:
Folgende unerwünschte Wirkungen können auftreten:
- Volumenbelastung, Zitratintoxikation
- allergische bzw. anaphylaktoide Reaktionen
- transfusionsinduzierte akute Lungeninsuffizienz (TRALI-Syndrom) (häufigste und gefährlichste unerwünschte Wirkung!)
- Übertragung von Infektionserregern (HBV, HCV, CMV, HIV)
