Einleitung

Aus Transfusionshandbuch
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Qualitätsmerkmale und –ziele für die klinische Anwendung von Blutpräparaten


Die Anwendung von Blutpräparaten an der Ubbo-Emmius-Klinik Aurich-Norden gGmbH entspricht der von der Bundesärztekammer geforderten wirksamen, gezielten und sparsamen Hämotherapie und ist durch folgende Qualitätsmerkmale gekennzeichnet:

  1. hohe Sicherheit und Verträglichkeit der transfundierten Blutpräparate
  2. hohe Effizienz durch strenge Indikationsstellung, gezielte Anforderung und sachgerechten Umgang mit Blutpräparaten
  3. schnelle Bereitstellung von Blutpräparaten in Notfallsituationen
  4. strikte Beachtung der gesetzlichen Vorschriften z.B. bezüglich Aufklärung, Dokumentation und Meldepflichten


Qualitätsziele für die Hämotherapie an der Ubbo-Emmius-Klinik gGmbH sind

  • eine lückenlose patienten- und produktbezogene Chargendokumentation
  • das Vorliegen einer ausreichenden Aufklärung und der schriftlichen Einverständniserklärung des Patienten vor oder der Gabe von Arzneimitteln, die nach den Vorgaben des Paul- Ehrlich-Instituts (PEI), chargenpflichtig sind.
  • Überwachung der Kühl- und Gefriereinrichtungen, die bei der Lagerung von Blutprodukten verwendet werden
  • den Anteil der verworfenen Blutpräparate zu den transfundierten Blutpräparaten gering zu halten
  • durch protektive Maßnahmen Fehltransfusion durch Verwechslung zu vermeiden


Die Ziele dieses Handbuchs werden regelmäßig durch den Qualitätsbeauftragten Hämotherapie (QBH) der Klinik für die Anwendung von Blutpräparaten im Rahmen von Audits / Selbstinspektionen überprüft

Aufgaben und Themen des Qualitätsmanagementhandbuchs (QMH)

Das vorliegende QMH dient dem Zweck, die Qualitätssicherungsmaßnahmen zu beschreiben und die Einhaltung der Qualitätsziele sicherzustellen.

Das QMH legt daher folgendes fest:

  • die Qualifikation und die Aufgaben der Personen, die im engen Zusammenhang mit der Anwendung von Blutprodukten tätig sind,
  • die einheitliche Organisation der Vorbereitung und Durchführung von chemotherapeutischen Maßnahmen
  • die Grundsätze für die patientenbezogene Qualitätssicherung
  • die Dokumentation der Hämotherapie
  • die Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Qualitätssicherungssystems

  • Diesem Zweck dienen die im Anhang aufgeführten Verfahrens- oder Arbeitsanweisungen (VA oder AA) bzw. der Hygieneplan (s. Intranet - Hygiene – Labor). Diese Anweisungen besitzen den Charakter einer Dienstanweisung und sind von allen Beteiligten zu befolgen; Abweichungen von der Vorgabe sind durch die durchführenden Personen erklärend zu dokumentieren. Die Dienstanweisungen wurden vom Transfusionsverantwortlichen (TV) der Klinik erstellt und werden, entsprechend den Vorgaben der Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie), in der Transfusionskommission (TK) beschlossen und sind danach verbindlich. Ausgenommen hiervon sind a) therapeutische Entscheidungen, z.B. Menge der verwendeten EK pro Therapie, die in der Verantwortung der jeweiligen Chefärzte der Behandlungseinheiten liegen, und b) die inhaltliche Vorgehensweise zu immunhämatologischen Laboruntersuchungen, die in der Verantwortung des immunhämatologischen Laborleiters liegen. Die Dienstanweisungen werden revidiert, wenn neue gesetzliche Vorgaben oder Empfehlungen vorliegen oder eine Anpassung an neue Erfordernisse und Entwicklungen auf Beschluss der Transfusionskommission erforderlich ist. Die Anwendung wird durch den QBH in Audits überprüft. Diese Dienstanweisungen sind für alle Ärzte der Klinik und die Personen, die im engen Zusammenhang mit der Anwendung von Blutprodukten tätig sind, verbindlich. Darüber hinaus sind das Transfusionsgesetz und die Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) in vollem Umfang zu beachten. Die Hämotherapie-Richtlinien und die Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten sind im Intranet der Klinik einsehbar. Die Überwachung des Qualitätssicherungssystems und der Einhaltung der Dienstanweisungen erfolgt durch die Transfusionsbeauftragten der Abteilungen und des Transfusionsverantwortlichen für die Anwendung von Blutpräparaten durch regelmäßigen Soll-Ist-Abgleich im Rahmen von Audits und Selbstinspektionen.