Dienstanweisungen Geräte
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Einleitung
Diese Dienstanweisung regelt Einsatz und Überwachung von Kühleinrichtungen, Transfusionssystemen und Blutwärmern, die im OP-, Stations- und Ambulanzbereich verwendet werden.
Kühleinrichtungen
Kühlschränke im Stations- und Ambulanzbereich, in denen Passiv-Impfstoffe, Interferone und Human-Albumin-Lösungen gelagert werden, bedürfen einer regelmäßigen Temperaturüberwachung durch ein Min-Max-Thermometer mit einmaliger Ablesung am Tag!
Transfusionssysteme
Blutprodukte dürfen vom Anwender keine Medikamente bzw. Infusionslösungen beigefügt werden, (Gefahr der Hämolyse bzw. Gerinnungsaktivierung).
Eine Verdünnung von Erythrozytenkonzentraten (EK) mit NaCI-Lösung ist nicht erforderlich. Die Resuspension der Erythrozyten in Additiv-(Nähr-)lösung bei der Herstellung (z.B. in SAG-M) bietet bereits optimale Fließeigenschaften.
Nach Überprüfung der Transfusionsindikation (durch den Arzt) kann die Konserve eröffnet und das Transfusionssystem gefüllt werden. Die Transfusion aller Blutkomponenten erfolgt in der Regel über ein Transfusionsgerät mit Standardfilter (DIN 58360, Porengröße 170 - 230 μm), möglichst über einen eigenen venösen Zugang. Transfusionsgeräte sind über die Materialwirtschaft als Verbrauchsmaterial zu beziehen.
Eröffnete („angestochene“) Blutkomponenten bzw. Blutkomponenten nach Verlassen der Kühlkette, sind innerhalb von 6 Stunden zu transfundieren. Die Richtlinien fahren fort: „Über ein Transfusionsgerät, das maximal 6 Stunden gebraucht werden darf, können mehrere artgleiche Blutkomponenten verabreicht werden.“
Thrombozytenkonzentrate aus der Einzelspende und Thrombozytapheresekonzentrate (maschinell hergestellt) müssen sofort nach Eintreffen auf Station bei Raumtemperatur transfundiert werden (bei Lagerung ohne ständige Bewegung kommt es rasch zur Aggregatbildung und zum Wirkungsverlust).
Thrombozytenkonzentrate keinesfalls kühlen!!
Blutwärmegeräte
Das Anwärmen von Blutkomponenten (max. + 39° C) beschränkt sich auf spezielle Indikationen (Massivtransfusionen, Transfusionen bei Neugeborenen, Transfusionen bei Patienten mit Kälteantikörpern).
Blutwärmegeräte stehen in der Klinik Aurich auf der Intensivstation und im OP, in der Klinik Norden im Labor zur Verfügung.
Angewärmte EK müssen unverzüglich transfundiert werden. CAVE → Bei Kälte-AK dürfen Erythrozytenkonzentrate nur über 28°C transfundiert werden. Dies ist durch geeignete Blutwärmgeräte kontinuierlich während der Transfusion sicherzustellen (z.B. Ranger Blut- und Flüssigkeitswärmer).
Gefrorene Frischplasmen dürfen ebenfalls nur mit geeigneten Erwärmungsgeräten aufgetaut werden. Plasmen, die auf anderen Stationen transfundiert werden, müssen dort erwärmt werden und auf der Station dem Patienten unverzüglich verabreicht werden.
Für die Auswahl geeigneter Blutwärmer und die regelmäßige Überwachung (mind. 1x pro Jahr) ihrer Funktionsfähigkeit sind der Transfusionsbeauftragte und der Geräteverantwortliche der jeweiligen Klinik zusammen mit der medizintechnischen Abteilung verantwortlich. Die Regelungen des Medizinproduktegesetzes (MPG) und die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind einzuhalten.
Die regelmäßige Überwachung der Funktionsfähigkeit ist zu dokumentieren. Dies kann durch den Transfusionsbeauftragten oder durch die Medizintechnik erfolgen. Der Transfusionsbeauftragte der jeweiligen Klinik ist verantwortlich, dass die Dokumentation mindestens 5 Jahre aufbewahrt wird.
Behelfsmäßige Maßnahmen zum Auftauen und Anwärmen von Blutkomponenten (Wasserbad o. Ä.) sind verboten.