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Rückgabepflicht

Alle Blut- und Plasmapräparate, die an die Stationen und Ambulanzen ausgegeben, aber nicht oder nur teilweise angewendet, d.h. transfundiert, wurden, müssen umgehend an die ausgebende Stelle zur Entsorgung und Dokumentation zurückgebracht werden. Erythrozyten- und Thrombozytenkonzentrate sowie Frischplasma werden an das Blutdepot, Faktorenkonzentrate und i.v.-Immunglobuline an die Apotheke zurückgegeben werden. Nicht zurückgegebene Blut- und Plasmapräparate gelten als transfundiert.

Dokumentationspflicht

Blutdepot bzw. Apotheke haben die Aufgabe, im Rahmen der produktbezogenen Chargen-Dokumentationspflicht den Verbleib der zurückgegebenen wie auch der verfallenen Blutprodukte zu dokumentieren. Somit kann bei einer evtl. Rückverfolgung rasch nachgewiesen werden, dass diese Produkte nicht transfundiert worden sind. Alle Blutprodukt-Begleitscheine, die für das Labor vorgesehen sind, sind unmittelbar nach Transfusion unter Angabe des Transfusionsverlaufes an das Labor zurückzugeben.

Gilt ebenso in Bezug auf die Apotheke bezüglich „Rückschein Blutprodukte“ (s. Intranet UEK Mitarbeiterportal - Apotheke)

Entsorgung

Verfallene oder zurückgegebene, nicht mehr verwendbare Erythrozyten- und Thrombozytenkonzentrate sowie Frischplasmen werden im Blutdepot entsorgt. Die Entsorgung geschieht ausschließlich in gelben/schwarzen Kunststoffbehältern mit fest verschließbarem Deckel.

Verfallene oder zurückgegebene, nicht mehr verwendbare Plasma- und Serumprodukte (z.B. Gerinnungs-faktoren, Immunglobuline) werden von der Apotheke gemäß den geltenden Richtlinien für Altmedikamente entsorgt.