Dienstanweisung Notfalltransfusion

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Einleitung

Eine Transfusion, die keinen zeitlichen Aufschub oder keine Zeit für vorbereitende Untersuchungen zulässt, rechtfertigt die Bezeichnung „Notfalltransfusion“. Die Anforderung für eine Notfalltransfusion muss prinzipiell schriftlich und telefonisch erfolgen. Aus einer Notsituation heraus kann aber die Anforderung zunächst nur telefonisch erfolgen.

Die Risiken einer vitalen Bedrohung des Patienten einerseits und der Transfusion ohne entsprechende Voruntersuchungen andererseits werden vom transfundierenden Arzt in die Entscheidung zur Notfalltransfusion einbezogen und verantwortet.

Kreuzprobenblut muss vor Beginn der Transfusion abgenommen und ins Blutdepot geschickt werden. Mit der Transfusion darf erst nach der AB0-Identitätsbestimmung („Bedside-Test“) begonnen werden. Das Vorliegen des Ergebnisses der Kreuzprobe erhöht die Sicherheit, da mögliche Probleme im Vorfeld besser erkannt werden. In Einzelfällen kann auf das Ergebnis der Kreuzprobe nicht gewartet werden, was nach den Richtlinien zulässig ist. Eine eindeutige Zuordnung von Konserven zum Patienten muss aber auch in diesen Fällen gewährleistet werden, auch wenn die Patientendaten unbekannt sind.

Ist die Blutgruppe des Patienten im Blutdepot nicht bekannt, sollten bis zum Vorliegen der Blutgruppenbestimmung

Erythrozytenkonzentrate der Blutgruppe 0 Rhesus-D negativ (ccddee) und Plasma der Blutgruppe AB

transfundiert werden.

Erst anschließend wird auf Blutpräparate umgestellt, die der AB0-Blutgruppe und dem Rhesusfaktor D des Empfängers entsprechen. Dieses Vorgehen ist auch dann erforderlich, wenn die Blutgruppe in einem auswärtigen Labor bestimmt wurde oder auf Dokumenten vermerkt ist (z.B. Mutterpass).

Da EK mit additiver Lösung nur einen sehr geringen Plasmaanteil aufweisen, darf auch nach Transfusion von mehreren „0 Rh-D-negativen“ Präparaten wieder auf die patienteneigene Blutgruppe übergegangen werden.

Ein Abweichen von diesem Vorgehen ist nur sinnvoll, wenn eine Blutgruppenkonstellation dokumentiert ist, bei der Erythrozyten der Blutgruppe 0 Rhesus-D negativ inkompatibel wären (zum Beispiel bei Patienten mit einem bekannten antierythrozytären Alloantikörper Anti-c).

Entsprechend der Dringlichkeit wird unterschieden:

  1. Lebensgefahr → Transfusion ohne Bg-Bestimmung und ungekreuzt
    • Entnahme für Blutbild einschließlich Thrombozyten, Gerinnung, Elektrolyte, Kreatinin, AB0-Rh-Bestimmung, Antikörpersuchtest, Kreuzprobe
    • Prüfen, ob Antikörper bekannt sind. Die Wahrscheinlichkeit erhöht sich mit der Anzahl früherer Transfusionen und Schwangerschaften.
    • Bis 4 Erythrozytenkonzentrate der Blutgruppe 0, möglichst Rh-negativ (außer bei bekannten Antikörpern gegen Rh-c oder Rh-e), ungekreuzte Ausgabe, TP der Blutgruppe AB. Diese 4 0 Rhesus-D-negativen Blutkonserven stehen im Blutdepot bereit.
    • AB0-Bedside-Test vom Patientenblut
    • Trotz Blutgruppe 0 Rh-D-negativ sind im Einzelfall schwere Transfusionsreaktionen durch irreguläre erythrozytäre Antikörper möglich.
  2. Notfall → Transfusion in etwa 20-30 min erforderlich, blutgruppengleich ungekreuzt,
    • reguläre AB0-Rh-Bestimmung
    • 2-10 nach Anforderung Erythrozytenkonzentrate AB0-Rh-D-gleich bzw. kompatibel, ungekreuzt vorab ausgeliefert
    • TP AB0-gleich
    • Im Einzelfall sind wegen fehlender Antikörpersuche und Verträglichkeitsprobe schwere Transfusionsreaktionen durch irreguläre erythrozytäre Antikörper möglich.
    • AB0-Bedside-Test vom Patientenblut
  3. Transfusion ab 60 min. erforderlich/ Routine → regulär mit Verträglichkeitsprobe
    • Antikörpersuchtest vom Empfänger in Standardmethode, möglichst mit Serum der ersten Blutprobe
    • Erythrozytenkonzentrate AB0-Rh-gleich bzw. kompatibel, gekreuzt mit Standardkreuzprobe
    • GFP AB0-gleich
    • AB -Bedside-Test vom Patientenblut

Alle serologischen Untersuchungen müssen im immunhämatologischen Labor nachträglich unverzüglich durchgeführt werden!

Bei Massivtransfusionen besteht die Gefahr der Unterkühlung des Patienten, so dass spezielle Blutwärmgeräte eingesetzt werden sollten. Die Gefahr einer Hypocalciämie besteht heute bei der alleinigen Transfusion von Erythrozytenkonzentraten in additiver Lösung nicht mehr. Eine Calciumgabe ist nur bei der mehrfachen Gabe von gefrorenem Frischplasma, das als gerinnungshemmendes Mittel Citrat enthält, notwendig. Bei mehr als 3 Plasmakonserven á 300 ml in 30 Minuten kann eine Calciumsubstitution notwendig werden (z.B. 10 ml 10%iges Ca-Glukonat pro 1000 ml Plasma).

Unerwünschte Wirkungen nach Transfusion von EK

Folgende unerwünschte Wirkungen können auftreten:

  • febrile, nicht-hämolytische Transfusionsreaktionen
  • urtikarielle Hautreaktionen (Weiterführung der Transfusion u.U. möglich)
  • hämolytische Sofortreaktion oder verzögerte hämolytische Reaktionen
  • posttransfusionelle Purpura
  • transfusionsinduzierte akute Lungeninsuffizienz (TRALI-Syndrom)
  • Graft-versus-Host-Reaktionen
  • anaphylaktische Reaktionen (fast nur bei angeborenem IgA-Mangel)
  • Zitratintoxikation, Hypervolämie, Hypothermie, Hyperkaliämie, sekundäre Hämosiderose
  • Übertragung von Infektionserregern (HBV, HCV, CMV, HIV, Malaria, Y. enterocolitica, T. pallidum)

Chargendokumentation

Siehe auch Kapitel 8 Dienstanweisung zur Dokumentation von Blutprodukten.

Die Nummern der transfundierten EK sind zusammen mit dem Transfusionsdatum in die Krankenakte einzutragen (=patientenbezogene Chargendokumentation). Die produktbezogene Chargendokumentation erfolgt durch das Blutdepot.

Ausnahmesituation Notfallblutdepot Norden

Mit Schließung des Labors der UEK Norden und Umwandlung in ein reines POCT Labor wird auch das Notfallblutdepot Norden geschlossen. Die Versorgung von Patienten in Norden mit Blutpräparaten erfolgt analog der Versorgung der Patienten innerhalb der UEK Aurich.