Organisationsstrukturen und Zuständigkeiten

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung...

  • ist für eine angemessene personelle und sachliche Ausrüstung zuständig
  • bestellt einen für diesen Bereich verantwortlichen Arzt („Transfusionsverantwortlicher“) und
  • überträgt ihm die für diese Funktion erforderlichen Kompetenzen
  • bestellt den Qualitätsbeauftragten für die klinische Anwendung von Blutprodukten und über- trägt ihm die für diese Funktion erforderlichen Kompetenzen
  • hat sicherzustellen, dass die Daten der Dokumentation patienten- und produktbezogen genutzt werden können.


Chefärztinnen/Chefärzte

Die Chefärzte/-innen...

  • schlägt den Transfusionsbeauftragten seiner Abteilung/Klinik vor
  • benennt den Stellvertreter des Transfusionsbeauftragten auf dessen Vorschlag
  • unterstützt den Transfusionsbeauftragten seiner Klinik sowie den Transfusionsverantwortlichen
  • bei der Umsetzung und Durchführung der festgelegten transfusionsmedizinischen Maßnahmen und der Beschlüsse der Transfusionskommission
  • ist dafür verantwortlich, dass in seiner Klinik ausschließlich Ärzte eigenverantwortlich Blutprodukte anwenden, die ausreichende Kenntnis und Erfahrung in dieser Tätigkeit besitzen
  • ist für die therapeutisch inhaltliche Vorgabe für Transfusionen in seiner Einheit verantwortlich.