Dienstanweisung Transfusion FFP
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Anforderung von FFP/GFP (= TP Therapeutisches Plasma)
Die Bereitstellung von FFP/GFP setzt voraus, dass die Blutgruppe des Patienten bekannt ist. Nur im äußersten Notfall darf, bis die Blutgruppe bestimmt ist, FFP/GFP der Blutgruppe AB (=Universalplasma) transfundiert werden.
Blutkomponenten sind verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Anforderung von FFP/GFP im Blutdepot erfolgt für jeden Empfänger schriftlich (mit Arztunterschrift!) unter Angabe der klinischen Diagnose, der zeitlichen Dringlichkeit sowie des vorgesehenen Transfusionstermins durch den zuständigen Arzt. Stehen autologe FFP/GFP bereit, hat der zuständige Arzt dafür Sorge zu tragen, dass diese zuerst angefordert und transfundiert werden.
Auswahl der FFP/GFP (= TP Therapeutisches Plasma)
Die Auswahl geeigneter FFP/GFP erfolgt durch das Blutdepot. Nach Möglichkeit sollte AB0-gleich transfundiert werden. Bei Mangel an entsprechenden FFP/GFP (z.B. der Blutgruppe 0) können unbedenklich AB0-ungleiche, aber kompatible FFP/GFP (z.B. A oder B) transfundiert werden.
Da die Kompatibilität aber nicht wie bei den Erythrozytenkonzentraten von den Blutgruppenantigenen, sondern von den im Plasma enthaltenen Isoagglutininen (Anti-A und/oder Anti-B) beeinflusst wird, gelten für die Kompatibilität andere Regeln als für Erythrozytenkonzentrate!
Verträglichkeit AB0-ungleicher Frischplasmen
| Blutgruppe des Patienten | A | B | AB | 0 |
| erlaubte Blutgruppe des gefrorenen Frischplasmas | A oder B | B oder 0 | AB, A, B oder 0 | 0 |
Die Bestrahlung von FFP/GFP zur Vermeidung einer GvHD ist nach den Querschnitts-Leitlinien nicht mehr indiziert.