Dienstanweisungen Lagerung

Aus Transfusionshandbuch

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Einleitung


Blutkomponenten (Ausnahme TK) und Plasmapräparate (ausgenommen Impfstoffe) dürfen grundsätzlich nur in den dafür vorgesehenen Kühleinrichtungen des Blutdepots und der Apotheke gelagert werden. Die Kühleinrichtungen, in denen Blutkomponenten lagern, müssen temperaturkontrolliert sein, d.h. die in den Richtlinien zur Hämotherapie vorgeschriebene Temperatur ist fortlaufend zu dokumentieren und regelmäßig zu überprüfen. Bei Überschreiten der Grenzwerte muss ein akustischer Alarm ausgelöst bzw. die Leitwarte alarmiert werden. Für den Bereich des Blutdepots existieren entsprechende Verfahrens- und Arbeitsanweisungen, die Bestandteil des Qualitätssicherungssystems sind.

Für Depots, die nur Plasmapräparate enthalten, sind Maximum-/Minimum-Thermometer und tägliche dokumentierte Temperaturkontrollen ausreichend.

Bei unzulässigen Abweichungen von der vorgeschriebenen Lagertemperatur sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Die Temperaturüberwachungsprotokolle sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren.

Für die Temperaturüberwachung und Aufbewahrung der Temperaturüberwachungsprotokolle sind

verantwortlich:

Kühleinrichtungen im Bereich der Apotheke: der Apothekenleiter
Kühleinrichtungen im Bereich des Blutdepots: der ärztliche Leiter des Blutdepots

Erythrozytenkonzentrate, die die Kühlkette verlassen haben (und aufgelöste Faktorenkonzentrate) müssen innerhalb von 6 h transfundiert sein. Wird dieser Zeitraum überschritten, müssen die Blutpräparate umgehend in das Blutdepot bzw. in die Apotheke zur Entsorgung zurückgebracht werden.

Die Lagerung von Immunglobulinen, die als Passiv-Impfstoffe verwendet werden, von Interferonen und von Human-Albumin-Lösungen im Stations- und Ambulanzbereich unterliegt nicht dieser Regelung.

Thrombozytenkonzentrate müssen temperaturkontrolliert bei 22 °C +/- 2 °C unter ständiger Bewegung (Agitation) gelagert werden. Eine kurzfristige Lagerung von TKs ohne Inkubator ist daher nicht zulässig. Da dieser nicht vorhanden ist, müssen TKs sofort nach Eintreffen und Ausgabe aus dem Blutdepot transfundiert werden.

Transport

Blut- und Plasmapräparate dürfen innerhalb der jeweiligen Klinik nur von eingewiesenen Mitarbeitern der Klinik transportiert werden. Die Einweisung erfolgt durch den/die direkten Vorgesetzten (z.B. Stations- oder Pflegedienstleitung) oder durch geschulte Keyworker der jeweiligen Stationen bzw. durch den jeweilig zuständigen transfusionsbeauftragten Arzt.      

Beim Abholen und Transport der Blutpräparate ist folgendes zu beachten:

  1. Bei der Abholung sind der MTA des Blutdepots Name, Vorname und Geburtsdatum des Patienten, dessen Blutpräparate abgeholt werden, zu nennen. Daher Patientenetikett oder Auftrag mitnehmen!
  2. Der Transport zwischen ausgebender Stelle (Blutdepot bzw. Apotheke) und Anforderer (OP, Station oder Ambulanz) hat ohne jegliche Verzögerungen und Umwege (Richtwert: max. 15 min) erfolgen.
  3. Es muss sichergestellt sein, dass kein Unbefugter Zugriff auf die Blutpräparate hat.
  4. Aufgrund der kurzen Transportwege innerhalb der Klinik sind beim Transport von EKs und kühlpflichtigen Plasmapräparaten keine Kühlbehälter zur Einhaltung der Kühlkette erforderlich.
  5. Die Ausgabezeit der Blutkomponenten sowie der Name des Abholers werden vom Blutdepot in der Labor-EDV dokumentiert.
  6. Die Blutpräparate werden von eingewiesenen Personen/ Pflegekräften transportiert und persönlich übergeben.
  7. Es ist nicht zulässig, die Blutpräparate nur im Stations- oder Ambulanzbereich, an der OP-Schleuse oder an der Pforte abzulegen.
  8. Ist in Ausnahmefällen die umgehende Transfusion der vom Blutdepot ausgegebenen EKs und TPs nicht möglich, so müssen die Präparate ans Blutdepot zurückgegeben werden. Thrombozytenkonzentate dürfen auf den Stationen nicht zwischengelagert und nie im Kühlschrank aufbewahrt werden.
  9. Eine Rücknahme von einmal ausgegebenen Blutprodukten ist generell nicht und nur in Ausnahmefällen durch den ärztlichen Blutdepotleiter möglich.